Schritt in die richtige Richtung
Ausländische Fachkräfte können in Zeiten des Fachkräftemangels eine Chance für viele mittelständische Unternehmen sein. Das ist auch der Bundesregierung bzw. der EU seit langem klar. Entsprechend ist es Sinn und Zweck des überarbeiteten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, Unternehmen und interessierte Kandidaten zusammenzubringen. Das Gesetz setze eine EU-Richtlinie um und wird in drei Stufen seit dem 18. November 2023 bis zum Juli 2024 wirksam.
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